Escada - Anmeldefrist 22.12.2009!

von Rechtsanwalt Denis Reiner

Anleihegläubiger müssen Ansprüche doch selbst anmelden


Nach Auskunft des Insolvenzverwalters der Esacda AG, Herrn Dr. Gerloff, muss nun doch jeder Gläubiger von Escada-Anleihen seine Ansprüche selbst im Insolvenzverfahren der Escada AG anmelden. Eine Anmeldung der Treuhänderin der Escada-Anleihe, der Bank of New York, in Vertretung aller Gläubiger ist somit vom Tisch.

Die Frist zur Anmeldung der Ansprüche endet am 22. Dezember 2009. Es ist ratsam diese einzuhalten, da Forderungen, die erst nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet werden, unter Umständen ein zusätzliches Prüfungsverfahren erforderlich machen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt gemäß § 177 Absatz 1 der Insolvenzordnung der Gläubiger, der seine Forderung verspätet angemeldet hat.

Die Kanzlei Feser ist gerne bereit, Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle behilflich zu sein.