Pleite bei Lehman Brothers - Was tun?

von Rechtsanwalt Frank Feser

Eine Vielzahl deutscher Anleger , wozu neben Privaten auch die Sozialversicherungsträger zählen dürften -  ist durch die Pleite von Lehman Brothers in Mitleidenschaft gezogen worden.

Haftung deutscher Anlagevermittler

Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Haftung inländischer Kreditinstitute nach § 280 BGB in Frage kommt, ist eine Frage des Einzelfalles, die nicht allgemein beantwortet werden kann.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Geschädigte Privatkunde oder professioneller Kunde war. Nur für Privatkunden gelten besondere Schutzbestimmungen.

Weiterhin ist im Einzelfall zu klären, ob das Kreditinstitut als Anlageberater oder als Anlagevermittler tätig geworden ist. Häufig werden die besonderen Voraussetzungen einer Anlageberatung, aus der eine besondere Aufklärungs- und Rücksichtnahmepflicht folgt, nicht vorliegen, so dass auf die Haftung des Anlagevermittlers abzustellen ist.

Maßgeblich für die Frage einer Haftung dürfte sodann die Problematik sein, ob und ggf. in welcher Form aufgeklärt worden ist und, ob diese Aufklärung den strengen Anforderungen an die Anlagevermittlung genügte. Hierzu darf auf die Ausführungen unter Aufklärung und auf § 5 WpDVerOV verwiesen werden. Allgemein lässt sich sagen Je kurzfristiger die Papiere vor der Insolvenz der US-Bank gekauft wurden, desto höher war der Anspruch an die Aufklärung. Abgesehen davon wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob das Kreditinstitut, das die Anlage vermittelte, ordnungsgemäß über die eigene Verkaufsprovision und die damit verbundene Reduzierung der Gewinnerwartung des Privatkunden aufklärte (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2006 -XI ZR 56/06  - Kickback). Auch eine Verharmlosung des Risikos kann eine Haftung des Anlagevermittlers begründen.

Schließlich stellt sich die Frage, ob und ggf. wann und in welcher Form der Anlagevermittler Anzeichen der Finanzmisere von Lehman Brothers an seine Kunden weitergeleitet hat. Sollte sich der aufgeworfene Verdacht bestätigen, wonach deutsche Banken bereits vor dem Insolvenzantrag von Lehman-Brothers Kenntnis von den katastrophalen Quartalszahlen gehabt hatten, so ist zu fragen, ob und ggf. warum diese Kenntnisse nicht an betroffene Privatkunden weitergeleitet worden sind.  

Was die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden anbelangt, so besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Anleger bei gehöriger Aufklarung die verlustreichen Geschäfte nicht abgeschlossen hatte (BGHZ 124 151, 163; WM 1994, 1746, 1747; WM 2001, 2313, 2315; BGH, Urt. v. 28.05.2002 - XI ZR 150/01 -). Es ist also im Zweifelsfalle Aufgabe des anlagevermittelnden Kreditinstitutes, den Entlastungsbeweis zu führen.  

Inzwischen wurde das Gläubigerverzeichnis der 30 größten Gläubiger der Lehman Brothers Holding Inc. veröffentlicht. Danach sind u. a. folgende Kreditinstitute Gläubiger der Lehman Brothers Holding Inc.:

  • CITIGROUP rund                                      

US$ 138.000.000.000

  • BNP PARIBAS rund                               

US$         250.000.000

  • SVENSKA HANDELSBANKEN rund  

US$         141.000.000

  • LLOYDS TBS rund                                

US$          75.000.000

Wegen der weiteren Einzelheiten darf auf folgende Quelle verwiesen werden (http://blog.rebeltraders.net/wp-content/uploads/2008/09/show-case-doc.pdf).

Bedenkt man, dass Kreditinstitute nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG verpflichtet sind, sich um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen und vor Durchführung von Geschäften für Kunden, diesen die allgemeine Art und Herkunft der Interessenkonflikte eindeutig darzulegen, um nach vernünftigem Ermessen das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden, dürfte die Offenlegung der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen dem fraglichen Kreditinstitut und der Lehman Brothers Holding Inc. geboten gewesen sein. Ein Kunde, der weiss, dass sein Kreditinstitut, das ihn bei seiner Anlageentscheidung berät, im Falle der Insolvenz von Lehman Brothers an den Rand der wirtschaftlichen Existenz zu geraten droht, wird nicht unbedingt die gleiche Anlageentscheidung treffen, die ein Kunde trifft, der meint, es werde ihm lediglich ein besonders renditeträchtiges Finanzprodukt angedient.

Kreditinstitute, die Lehman-Zertifikate vermittelten, sind unter anderem folgende:

  • ABN Amro
  • Assentus Bank
  • Citibank
  • Comdirect Bank
  • Cortal Consors
  • Credit Suisse
  • DAB Bank
  • Delbrück Bethmann Maffei
  • Dresdner Bank
  • Landesbank Baden-Württemberg
  • Postbank
  • Sparkasse Frankfurt am Main
  • Sparkasse Hamburg
  • Südwestbank AG

Citibank

Auf der Internetseite http://investments.citibank.de/ciminfo/certificates/CIWI0126.html?ID_GROUP_ISSUER=53155&SEARCH_UNDERLYING=0&CRITERIA_NAME_GROUP_  finden sich nunmehr Risikohinweise, welche nach der Behauptung einiger Anleger http://lehmanschaden.19.forumer.com/viewtopic.php?t=481 im Verkaufsprospekt noch nicht vorhanden gewesen sein sollen. 

DAB Bank

Laut Informationen der Stiftung Warentest sind bei der DAB Bank rund 200 Kunden von der Lehman Brothers Insolvenz betroffen.

Dresdner Bank

Das Landgericht Hamburg verurteilte die Dresdner Bank mit (Anerkenntnis-) Urteil vom 30.6.2008, an ihren Kunden Euro 21.179,13 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe des Lehman Brothers Zertifikats zu zahlen (Az. 319 O 125/08).

Sparkasse Frankfurt am Main

Vor der 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ist eine Schadensersatzklage gegen die Sparkasse Frankfurt am Main anhängig. Ein Anleger aus Bad Soden hatte sich überreden lassen, Lehman-Brothers Zeritifikate zu erwerben und machte daher nun einen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 12.000,00 € geltend. Nach Angaben der Stiftung Warentest sind dort möglicherweise 5.000 Anleger betroffen.

Sparkasse Hamburg

Die Sparkasse Hamburg, welche in den Jahren 2006 und 2007 an etwa 3.700 Kunden sechs unterschiedliche Lehman Brothers Zertifikate vermittelte, soll nach Angaben der Stiftung Warentest einige Anleger bereits entschädigt haben. Allerdings soll sie danach eine pauschale Entschädigung ablehnen. Nach Angaben der Stiftung Warentest soll sie die Verjährungsfrist von drei auf fünf Jahre verlängert haben.



Insolvenzverfahren in den USA

Am 15.09.2008 stellte die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers Inc. beim Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-BK-13555 Antrag auf Reorganisationsinsolvenz. Dieses Verfahren nach Chapter 11 soll der Gesellschaft die Chance geben, die vorhandenen Vermögenswerte vor dem direkten Zugriff der Gläubiger zu schützen und ihr so die Möglichkeit eröffnen, eine tragfähige Lösung der Situation zu erarbeiten. Chapter 11 ist ein Abschnitt des Insolvenzrechts der Vereinigten Staaten (US bankruptcy code). Der Begriff bezeichnet in der angelsächsischen Finanz- und Rechtssprache die Insolvenz eines Unternehmens. Ein Verfahren gemäß Chapter 11 führt zu einer beaufsichtigten Insolvenz. Während der Dauer der Insolvenz dürfen Gläubiger ihre Forderungen nicht geltend machen, es sei denn über das Insolvenzgericht. Bei dieser Regelung versucht das Unternehmen, weiterhin geschäftstätig zu bleiben und sich dadurch aus der Insolvenz „zu retten“. Ein Unternehmen, das nach Chapter 11 Insolvenz beantragt, strebt eine Reorganisierung und Restrukturierung seiner Schulden, Leasingvereinbarungen, Kontrakte sowie seines Kapitals und anderweitiger finanzieller Verpflichtungen an. Mit diesem Insolvenzantrag sollen bis zum Abschluss der Reorganisation rechtliche Schritte der Gläubiger gegen den Schuldner unterbunden werden.

Am 16.09.2008 erließ das Insolvenzgericht des Gerichtsbezirks Südliches New York den folgenden, für Kunden und geschädigte Anleger bedeutsamen Beschluss:

"Lehman Brothers Inc. genießt extraterritorialen Verfolgungs- und Vollstreckungsschutz, d.h. weltweit darf kein Gläubiger gegen Lehman Brothers Inc. vorgehen, solange das Insolvenzverfahren rechtshängig ist."

Als Insolvenzverwalter wurde die Buchprüfungsgesellschaft PriceWaterhouse-Coopers bestellt. Die Ausschlussfrist zur Anmeldung von (Garantie-)Ansprüchen wird voraussichtlich am 30.01.2009 ablaufen.

Geschädigte, Anleger, Kunden und sonstige Gläubiger sollten beachten, dass sie weder von Lehman Brothers Inc. noch vom Insolvenzgericht Benachrichtigungen bezüglich ihres Status oder hinsichtlich der Ausschlussfristen zur Anmeldung von Ansprüchen erhalten werden. Diese geschädigten Personengruppen sind vielmehr gehalten das Verfahren selbst zu beobachten und die notwendigen Schritte zur Wahrung ihrer Rechte einzuleiten. Mit der Ausweitung der Beschlüsse auf weltweite Geltung hat Lehman Brothers Inc. die Möglichkeit, Gläubiger, die hiergegen außerhalb der Vereinigten Staaten verstoßen, summarisch von der Geltendmachung gegen die Insolvenzmasse auszuschließen.

Geschädigten, Anlegern, Kunden und sonstige Gläubigern wird überdies empfohlen, das Insolvenzverfahren sowie alle verfahrensleitenden Beschlüsse und masserelevanten Entscheidungen sorgfältig und ständig zu beobachten und sich frühzeitig von, Insolvenzrecht der Vereinigten Staaten erfahrenen Rechtsberatern unterstützen lassen.

Insolvenzverfahren in den Niederlanden

Ebenfalls betroffen ist die Emissionsgesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (Strawinskylaan 3105, 1077 ZX Amsterdam, Niederlande), die auch Zertifikate und Optionsscheine für den deutschen Markt begeben hat. Diese niederländische Gesellschaft wird von der amerikanischen Lehman Brothers Holding Inc. garantiert. Die Emissionsgesellschaft wies per 30. November 2006 eine Bilanzsumme von knapp $23 Mrd. aus - diese bestand fast ausschließlich aus den Verpflichtungen aus Emissionen. Die Aktivseite besteht demgegenüber praktisch nur aus Verpflichtungen der Lehman Brothers Gruppe in gleicher Höhe. Eine drohende Insolvenz der Lehman Brothers Holding bzw. der Lehman Brothers Gruppe betrifft somit auch die Gläubiger der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. und damit die Inhaber von Zertifikaten und Optionsscheinen, da diese Papiere Inhaberschulverschreibungen der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. sind. Der Handel in diesen Papieren ist zurzeit ausgesetzt. Über das Vermögen der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. ist das Insolvenzverfahren in Amsterdam eingeleitet worden. Am 08.10.2008 erfolgte durch das niederländische Insolvenzgericht die Erklärung, wonach sich die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. in staat van faillissement befindet. 

Für die niederländische Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B. V. wurde zunächst ein Administrator bestellt. Seit dem 08.10.2008 ist ein Curator eingesetzt. Es handelt sich dabei um Rutger Schimmelpenninck von der Rechtsanwaltskanzlei Houthoff Buruma. Der Curator ist grundsätzlich auch für die Entgegennahme von Forderungsanmeldungen zuständig. Eine Gläubigerversammlung am Amsterdamer Amtsgericht wurde zunächst für den 10. Dezember 2008 einberufen. (Quelle FONDS professionell, im Internet abrufbar unter: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=554160&dest=topNews). Dieser Termin ist inzwischen obsolet geworden. Der Curator vermeldete inzwischen folgende Angaben:

"... Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (“LBT”) is a private company with limited liability incorporated under Dutch law with its registered office in Amsterdam, the Netherlands. LBT is a fully owned subsidiary of Lehman Brothers UK Holdings (Delaware) Inc., which company is fully owned by Lehman Brothers Holdings Inc. (“LBH”). On 15 September 2008 LBH filed a petition in the United States Bankruptcy Court for the Southern District of New York seeking relief under Chapter 11 of the United States Bankruptcy Code. On 19 September 2008 the Amsterdam District Court granted LBT provisional suspension of payment (voorlopige surseance van betaling). Today, 8 October 2008 at 18.56 hours the Amsterdam District Court has revoked the provisional suspension of payment and declared LBT bankrupt (in staat van faillissement) with the appointment of Rutger Schimmelpenninck as bankruptcy trustee (curator).
The bankruptcy judgement has retrospective effect, meaning that the bankruptcy is effective as of 8 October 2008 0.00h CET.
LBT is not involved in the sale of certain activities of LBH to Barclays or other parties.
A creditors’ meeting was planned at the Amsterdam District Court on 10 December 2008 with respect to the final granting of the suspension of payments. This meeting is cancelled because of the bankruptcy declaration. In due time the Amsterdam District Court will set a date for the claims admission meeting (verificatievergadering)..."

Inhaber von Lehman Brothers Treasury Co. B.V.-Zertifikaten können ihre Ansprüche innerhalb der entsprechenden Frist beim Insolvenzverwalter in Amsterdam anmelden. Zwar sieht das nunmehrige europäische Insolvenzrecht in der EG-InsVO zahlreiche Erleichterungen für Gläubiger aus anderen Mitgliedstaaten vor. Allerdings ist § 1 Abs. 2 EG-InsVO zu beachten. Dort heisst es:

"Diese Verordnung gilt nicht für Insolvenzverfahren über das Vermögen von Versicherungsunternehmen oder Kreditinstituten, von Wertpapierfirmen, die Dienstleistungen erbringen, welche die Haltung von Geldern oder Wertpapieren Dritter umfassen, sowie von Organismen für gemeinsame Anlagen."

Geschädigte sollten sich daher von Rechtsberatern, die mit dem Insolvenzrecht der Niederlande vertraut sind, beraten und unterstützen lassen. Informationen zum niederländischen Konkursrecht in deutscher Sprache finden Sie hier.

Laut Informationen des SPIEGEL ist inzwischen eine Strafanzeige gegen die Wirtschaftsprüfer, welche die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. prüften und am 30.05.2008 einen positiven Bericht vorlegten, indem es auszugsweise heisst: "Die Gesellschaft ist keinem materiellen Risiko ausgesetzt... Der wirtschaftliche Ausblick für das gesamte Unternehmen ist positiv. Die Märkte unterstützen die gesamte Gesellschaft vollständig, da ständig neue Emissionen gezeichnet werden.", erstattet worden (SPIEGEL ONLINE).

Lehman Brothers Bankhaus AG

In Folge des Antrages auf Gläubigerschutz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Zahlungsverbot oder so genanntes Moratorium gegen die deutsche Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt am Main, verhängt. Zu der Frage der Einlagensicherung wird auf die Pressemitteilung der BaFin vom 15.09.2008 verwiesen. Zu den Auswirkungen des Moratoriums auf den Finanzplatz Deutschland, insbesondere zu den Auswirkungen auf den Bund und die Sozialversicherungsträger liegt inzwischen eine Stellungnahme der Bundesregierung vom 14.10.2008 (Drucksache 16/10639 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode, elektronische Vorabversion) vor. Zur Frage der Einlagensicherung gilt danach folgende Einschätzung der Bundesregierung:

"... 26. Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Risikotragfähigkeit der involvierten Einlagensicherungssysteme nach möglichen Entschädigungen auf Basis einer Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin?

Die Lehman Brothers Bankhaus AG fällt unter die deutsche Gesetzgebung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und ist Mitglied in der Einlagensicherungseinrichtung der deutschen Banken GmbH (EdB). Der gesetzliche Einlagenschutz, der auch für die Einlagen bei der Lehman Brothers Bankhaus AG gilt, ist nach § 4 Abs. 2 EAEG im Falle des Ausfalls der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Einlagen und maximal 20 000 EUR im Fall von Spareinlagen und bei Wertpapiergeschäften auf 90 Prozent der Forderungen der Anleger aus den Wertpapiergeschäften und maximal 20 000 EUR.
Die EdB finanziert das ggf. erforderliche Entschädigungsvolumen durch die von ihr nach § 8 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und der entsprechenden Beitragsverordnung bei den Mitgliedsinstituten erhobenen Jahresbeiträge. Sollte die in dieser Weise erhobenen Mittel nicht ausreichen, kann die Einrichtung auch durch die Aufnahme von Krediten darüber hinausgehende Entschädigungssummen finanzieren. Durch den zusätzlichen, freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind darüber hinaus die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken biszur Höhe von 30 Prozent desmaßgeblichen haftenden Eigenkapitalsder jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses gesichert. Auch hier erfolgt die Finanzierung durch Umlagen seitens der Mitgliedsinstitute des BdB.
Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass die vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten für die Einlagensicherungssysteme ausreichend sind..."

Am 28.10.2008 stellte die Bundesanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall fest. In der entsprechenden Pressemitteilung der BaFin vom 28.10.2008 heisst es:

"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag, dem 28. Oktober 2008, für die Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann.

Die Lehman Brothers Bankhaus AG gehört nicht nur der EdB an, sie wirkt darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Nachdem die BaFin für die Lehman Brothers Bankhaus AG den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird der Einlagensicherungsfonds von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben.

Die BaFin musste den Entschädigungsfall feststellen, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist. Dieses war am 15. September 2008 erlassen worden und dauert seitdem an. Die BaFin hatte das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Institut droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten (Chapter 11) beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung (administration) gestellt worden sind."

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 13. November 2008 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main wegen Überschuldung eröffnet (AG Frankfurt a. M., Beschl. v. 13.11.2008 - 810 IN 1120/08 L). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael C. Frege in Frankfurt am Main bestellt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berechtigt ist.

Kosten

Viele Kleinanleger wenden sich zur Vermeidung von Kosten inzwischen an Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentralen sind diesem Ansturm nicht überall gewachsen und weisen mitunter darauf hin, dass in diesem Jahr keine konkreten Beratungsgespräche zum Thema Lehman-Pleite mehr angeboten werden können.  

Dementsprechend suchen zahlreiche Betroffene mittlerweile anwaltlichen Rat.

Interessant ist dabei vorab zumeist die Frage, welche Kosten auf den betroffenen Kleinanleger zukommen.

In diesem Zusammenhang ist zwischen dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Bereich zu unterscheiden.

Außergerichtliche Tätigkeit

Seit Mitte 2006 besteht im außergerichtlichen Bereich laut § 4 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) die Möglichkeit, über die Kosten der Beratung und vorgerichtlichen Vertretung zu verhandeln (Anwaltshonorar verhandelbar, FAKTuell 2007). Die Preise sind in diesem Bereich also keiner generellen Beschränkung mehr unterworfen. Ob Dumpingpreise zulässig sind, wird kontrovers beurteilt (Anwalt von 19,99 €?, FAKTuell 2007). Kostenlose Erstberatung, die vereinzelt bereits angeboten wird, dürfte unlauter sein (OLG Stuttgart, Urt. v. 28.12.2006 - 2 U 134/06 -).

Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Für die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle anbelangt, so sieht das RVG hierfür eine 0,5 Gebühr vor. Nach der jeweiligen Höhe der Forderung, welche zur Insolvenztabelle anzumelden, richtet sich die Höhe der anwaltlichen Gebühr. Um es zu verdeutlichen, wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen:

 Schaden Anwaltsgebühr für die Anmeldung zur Tabelle
 5.000,00 € 150,50 €
 6.000,00 € 169,00 €
 7.000,00 € 187,50 €
 8.000,00 € 206,00 €
 9.000,00 € 224,50 €
 10.000,00 € 243,00 €
 13.000,00 € 263,00 €
 16.000,00 € 283,00 €
 19.000,00 € 303,00 €
 22.000,00 € 323,00 €
 25.000,00 € 343,00 €
 30.000,00 € 379,00 €
 35.000,00 € 415,00 €
 40.000,00 € 451,00 €
 45.000,00 € 487,00 €
 50.000,00 € 523,00 €
 65.000,00 € 561,50 €
 80.000,00 € 600,00 €
 95.000,00 € 638,50 €


Gerichtliche Inanspruchnahme der Bank

Für die gerichtliche Inanspruchnahme des Kreditinstitutes im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens fallen nach Nrn. 3305 und 3308 des Vergütungsverzeichnisses höhere Anwaltsgebühren an. Auf die nachstehende Tabelle, welche Auskunft über die Kosten eines Rechtsanwaltes, welcher sowohl den Mahnbescheid als auch den Vollstreckungsbescheid gegen die Bank erwirkt, wird verwiesen.

 Schaden Anwaltsgebühr für die Anmeldung zur Tabelle
 5.000,00 € 451,50 €
 6.000,00 € 507,00 €
 7.000,00 € 562,50 €
 8.000,00 € 618,00 €
 9.000,00 € 673,50 €
 10.000,00 € 729,00 €
 13.000,00 € 789,00 €
 16.000,00 € 849,00 €
 19.000,00 € 909,00 €
 22.000,00 € 969,00 €
 25.000,00 € 1.029,00 €
 30.000,00 € 1.137,00 €
 35.000,00 € 1.245,00 €
 40.000,00 € 1.353,00 €
 45.000,00 € 1.461,00 €
 50.000,00 € 1.569,00 €
 65.000,00 € 1.684,50 €
 80.000,00 € 1.800,00 €
 95.000,00 € 1.915,50 €

Die Kosten können - wie aus vorstehender Übersicht zu entnehmen - reduziert werden, wenn sich mehrere Geschädigte zu einem gemeinsamen Vorgehen entschließen. Sie können ihre Ansprüche auf einen Geschädigten, der dann klagt, abtreten. Dies hat neben der Kostenreduzierung den Vorteil, dass die anderen Geschädigten als Zeugen über die Art und Weise der Anlagevermittlung bzw. -beratung aussagen können.

Eine andere Möglichkeit, die Kosten gering zu halten, besteht darin, einen Prozessfinanzierer zu finden, welcher den Prozeß finanziert und am Erfolg partizipiert. Üblicherweise decken Prozessfinanzierer jedoch nur solche Fälle ab, bei denen eine gewisse Größenordnung (50.000,00 € aufwärts) erreicht wird.


Rechtsschutzversicherung

Ein geschädigter Privatanleger, welcher über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, wird sich die Frage stellen, ob seine Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, die Kostendeckung zu übernehmen.

Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, welche Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrunde liegen.

In den ARB 2008 heisst es häufig:

"Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ... f) in ursächlichem Zusammenhang aa) mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften; bb) mit der Anschaffung, der Inhaberschaft sowie der Veräußerung von Wertpapieren im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen..."

In älteren ARB heisst es häufig noch:

"Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ... f) in ursächlichem Zusammenhang aa) mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften..."

In den ARB des Jahres 1975 fehlte sogar der Hinweis auf Termin- und vergleichbare Spekulationsgeschäfte. Zum Begriff der Termingeschäfte in diesem Sinne finden Sie hier weitere Informationen.

Dementsprechend hängt die Frage nach dem Umfang des rechtsschutzversicherungsvertraglichen Deckungsschutzes auch vom Alter der Rechtsschutzversicherung ab.

Der Vollständigkeit halber sei noch auf folgende Entscheidungen hingewiesen:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes betreffend die ARB 1975 bestand im Rahmen des Schadensersatz-Rechtsschutzes jedenfalls dann Deckungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer einen Anspruch aus unerlaubter Handlung, insbesondere §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder § 826 BGB schlüssig vortragen und beweisen konnte (vgl. BGH VersR 1985, 33). Soweit für Zertifikate eine Garantie der amerikanischen Muttergesellschaft abgegeben worden ist, ist überdies auf die Rechtsprechung des BGH zu den ARB des Jahres 1994 zu verweisen, wonach einseitige schuldrechtlicheVerpflichtungen nicht als Spekulationsgeschäfte zu bewerten sind (BGH, Urt. v. 15.03.2006 - IV ZR 4/05 -).

Wenn Sie eine Erstberatung, deren Kosten 190,00 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer netto nicht übersteigen, wünschen, können Sie uns mittels der nachstehenden Eingabemaske die hierfür maßgeblichen Informationen zukommen lassen.

Soweit Unklarheiten bestehen, können Felder offengelassen werden.