Rating - Rechtsfragen
Das Rating von Zertifikaten gewinnt mit der Zunahme der Komplexität von Zertifikaten an Bedeutung.
Ratingfaktoren
Gängige Ratingfaktoren sind etwa:
- Risiko des Zertifikates,
- Bonität des Emittenten,
- Kosten des Zertifikates und
- Liquidität des Zertifikates
Risiko des Zertifikates
Bei der Ermittlung des Risikos eines Zertifikates werden unterschiedliche Methoden praktiziert. Manche Ratingagenturen nehmen eine differenzierte Chancen- und Risikenbewertung vor. Dabei wird das Verlustrisiko teilweise durch Value at Risk ermittelt.
Bonität (Kreditwürdigkeit) des Emittenten
Zertifikate sind rechtlich gesehen Schuldverschreibungen. Bei einer Schuldverschreibung, auch Anleihe genannt, wird der Anleger unmittelbar zum Gläubiger des Emittenten, indem er ihm Fremdkapital zur Verfügung stellt. Anders als etwa bei Fonds wird sein Kapital nicht als rechtlich selbständiges Sondervermögen aufbewahrt. Im ungünstigsten Fall kann der Anleger sein eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren, wenn der Emittent in Zahlungsverzug kommt oder sogar zahlungsunfähig wird. Das Ausfallrisiko hängt bei Zertifikaten – wie bei Schuldverschreibungen üblich – somit auch von der Bonität des Emittenten ab.
Die Bewertung der Bonität des Emittenten des Zertifikates kann anhand von verschiedenen Kriterien erfolgen.
Es kann auf die eigene Bewertung der Bonität durch den Emittenten selbst abgestellt werden.
Es kann überdies auf externe Bewertungen abgehoben werden. Im Rahmen dessen kann auf die Bewertung durch andere Ratingagenturen abgestellt werden. Ausgehend von dem Kreditrisiko, gemessen durch Credit Default Swaps für den Emittenten, kann ebenfalls eine Bewertung der Bonität erfolgen, indem auf die Versicherungsprämie, die ein Sicherungsnehmer zu zahlen hat, um sich gegen das Risiko des Zahlungsausfalls des Emittenten abzusichern, abgehoben wird.
Schließlich können Garantieerklärungen und sonstige Absicherungsmechanismen berücksichtigt werden.
Kosten des Zertifikates
Manche Ratingagenturen bewerten die Kosten des Zertifikates.
Hierbei wird eine finanzmathematische Nachbewertung des Zertifikates vorgenommen und der so ermittelte Modellpreis (Benchmark-Preis) mit dem tatsächlichen Preis verglichen. Der Differenzbetrag fließt dann in die Gesamtbewertung des Zertifikates ein. Spread und Agio bilden einen weiteren Aspekt der Bewertung.
Liquidität des Zertifikates
Die Liquidität eines Zertifikates ist eine relevante Komponente der Bewertung eines Zertifikates. Für Anleger ist die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Verkauf des Zertifikates ohne nennenswerten Zeitverlust möglich ist. Teilweise wird von den Ratingagenturen sowohl die Geld-Brief-Spanne als auch die Ausführungsgeschwindigkeit berücksichtigt.
Ratingverfahren
Unterschieden wird zwischen einem quantitativen und einem qualitativen Ratingverfahren. Beim quantitativen Ratingverfahren wird anhand mathematischer und statistischer Verfahren eine Klassifizierung vorgenommen. Der qualitative Ansatz stützt sich hingegen auch auf subjektive Beurteilungen, wie etwa Expertenurteile.
Ratingagenturen
Bedeutende Ratingagenturen sind etwa:
- Standard & Poor´s (S & P)
- Moody´s
- Fitch
- European Derivate Group (EDG)
- Institut für ZertifikateAnalyse (IZA)
- Scope
Haftungsfragen
Bei Anleihen ist die Einstufung hinsichtlich der Sicherheit des Schuldners und anderer Risikofaktoren durch eine anerkannte Ratingagentur für die Beurteilung des Anlagerisikos von ausschlaggebender Bedeutung.
Die Bekanntgabe des Ratings dürfte grundsätzlich keine Rechtspflicht des anlageberatenden Kreditinstituts darstellen (Roth, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 71; Arendts, WM 1993, 229). Das Unterlassen der Bekanntgabe des Ratings kann unter Umständen eine Haftung begründen (Roth, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 71).
Was die Haftung von Ratingagenturen gegenüber den Unternehmen, deren Finanzprodukte von ihnen negativ bewertet werden, anbetrifft, so musste sich das Kammergericht mit der Frage auseinandersetzen, ob und unter welchen Voraussetzungen Unterlassungsansprüche aus §§ 823, 1004 und 824 BGB bestehen. Soweit eine Ratingagentur keine unzutreffenden Tatsachen behauptet, sondern neutral, sachkundig und um die objektive Richtigkeit bemüht analysiert und sodann bewertet, ist dies von der Meinungsfreiheit abgedeckt (KG, Urt. v. 12.05.2006 – 9 U 127/05 -)..